Mitgliedschaft

Beitrittserklärung

Sie möchten Mitglied werden? Das freut uns!

Wenn auch Sie unserer Mieter- und Pächterschutzorganisation angehören möchten, nehmen wir Ihnen die wenigen notwendigen Formalitäten weitgehend ab.

Online-Beitrittserklärung ausfüllen

Füllen Sie das Formular vollständig am Computer aus.

Prüfen & Beitreten

Kontrollieren Sie vor dem Absenden ob alle Daten korrekt sind und klicken Sie auf
Jetzt kostenpflichtig beitreten„.

Bestätigung erhalten

Wir melden uns innerhalb von 7 Tagen bei Ihnen und lassen Ihnen alle Unterlagen zu Ihrer Mitgliedschaft zukommen.

E-Mail: info@mietervereine-hagen.de
Fax: 0 23 31 / 2 04 36 – 29

Sie möchten lieber die Beitrittserklärung ausdrucken und ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post einreichen? Laden Sie über den nachfolgenden Link die Beitrittserklärung auf Ihren Computer und Senden Sie uns diese vollständig ausgefüllt zurück an: (E-Mail) info@mietervereine-hagen.de, (Fax) 0 23 31 / 2 04 36 – 29 oder per Brief an:

Anschrift
MV Mietervereine
Frankfurter Straße 74
58095 Hagen

Mitgliedsbeiträge

Für Wohnungsmieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer:
84,00 Euro kalenderjährlich,
plus 26,00 Euro Aufnahmegebühr

Mieter und Pächter von
Gewerbe- und Geschäftsräumen:
10 Prozent der Monatsmiete,
mindestens jedoch
168,00 Euro kalenderjährlich,
plus 26,00 Euro Aufnahmegebühr

Für Wohnungsmieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer mit geringem Einkommen:
54,00 Euro kalenderjährlich,
plus 26,00 Euro Aufnahmegebühr
Hier ist ein entsprechender Antrag erforderlich!


Vorteile für Mitglieder

Rechtsschutz

Als Wohnungsmieter bekommen Sie bei uns fundierte Auskünfte vor Abschluss eines Mietvertrags.

Selbstnutzende Wohnungseigentümer profitieren nach WEG.

Außerdem bieten wir Ihnen unseren hauseigenen Rechtsschutz an. Dieser übernimmt nachfolgende Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder oder Sachverständigenkosten.

Damit die Kostenübernahme reibungslos abläuft, sind nachfolgende Bedingungen zu erfüllen.

  • Sie müssen vor Eintritt dieses Rechtsfalls drei Monate Mitglied im Mieterverein sein.
  • Sie müssen diesen Rechtsschutz vorher schriftlich beim Vorstand Ihres Mietervereins beantragen.
  • Für Ihr Begehren müssen Erfolgsaussichten bestehen.

Wohnungsbegehung

Wohnungsbesichtigung – Wohnungsabnahme

Wenn Sie bei einer Wohnungsbesichtigung oder Wohnungsabnahme sachkundige Hilfe benötigen, begleitet Sie auf Wunsch einer unserer Rechtsberater. Diese Leistung ist allerdings nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Kosten erfragen Sie bitte in der Geschäftsstelle.

Wohnungsvermessung

Sie sind der Meinung, Ihre Wohnung ist kleiner, als im Mietvertrag angegeben? Auch die Wohnungsvermessung führen unsere Fachleute kurzfristig und preisgünstig aus.

Umzugsservice

Wir haben für unsere Mitglieder ein seriöses Umzugs-Unternehmen ausgesucht und mit diesem einen Rabatt von 10 Prozent für Sie vereinbart. Sprechen Sie uns bitte spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Umzugstermin an!

Malerservice

Wir haben für unsere Mitglieder ein Maler-Unternehmen gewinnen können, das 10 Prozent Rabatt auf die Leistungen im gesamten Vereinsgebiet bietet. Zu den Leistungen gehören neben Malerarbeiten, Bodenlegearbeiten, Trockenbauarbeiten und kleineren Fliesenarbeiten auch Fassadenarbeiten. Außerdem bietet der zertifizierte Generationsfreundliche Betrieb auch einen Senioren- und Urlaubsservice an.


Häufig gestellte Fragen

Suchen Sie in unseren häufig gestellten Fragen nach einer Antwort.

  • Wie kann ich Mitglied werden?
    Entweder Sie füllen unser Online-Formular aus, oder Sie laden sich die Beitrittserklärung auf unserer auf unserer Homepage herunter, ausdrucken, ausfüllen und an die Geschäftsstelle in Hagen, Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen, senden oder direkt dort abgeben.
  • Wie hoch ist der Beitrag für die Mitgliedschaft?
    Der Beitrag beträgt zurzeit 84,00 Euro kalenderjährlich für Wohnungsmieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer. Für Mieter und Pächter von Gewerbe- und Geschäftsräumen 10 % der Monatsmiete, mindestens jedoch 168,00 Euro kalenderjährlich. Außerdem erheben wir eine Aufnahmegebühr von 26,00 Euro.
  • Gibt es Beitragsermäßigungen?
    Für Wohnungsmieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer mit geringem Einkommen beträgt der Jahresbeitrag 54,00 Euro zzgl. der Aufnahmegebühr von 26,00 Euro. Hierfür ist ein entsprechender Antrag erforderlich.
  • Wann endet die Mitgliedschaft?
    Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, wenn die Mitgliedschaft seit dem Eintrittsdatum bis zum Ende ds Kalenderjahres mindestens zwei Jahre besteht. Andernfalls wird die Kündigung erst zum Ablauf des nächsten Kalenderjahres fällig.
  • Gibt es weitere Formen der Mitgliedschaft?
    Wir bieten für Wohnungsmieter eine Schnuppermitgliedschaft an. Diese Schnuppermitgliedschaft kostet 26,00 Euro, ist auf genau einen Monat begrenzt und bedarf keiner Kündigung. Hier werden jedoch nur mündliche Auskünfte erteilt, es gibt keinen Schriftverkehr.
  • Kann auch mein Partner/meine Partnerin die Beratung in Anspruch nehmen?
    Soweit es sich um die gleiche Wohnung handelt, kann der Partner/die Partnerin als zweite Person beitragsfrei als Mitglied mit aufgenommen werden und die Beratung in Anspruch nehmen.
  • Benötige ich für die Rechtsberatung einen Termin?
    Für eine Rechtsberatung benötigen sie immer einen Termin. Es können sowohl persönliche Vorsprachetermine als auch telefonische Rückruftermine vereinbart werden. Auch in den Außenberatungsstellen sollte man sich zuvor anmelden.
  • Kann ich auch ohne Mitgliedschaft beraten werden?
    Ohne Mitgliedschaft ist eine Beratung rechtlich ausgeschlossen, da ansonsten gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen würde, wonach bestimmte Interessenvereinigungen nur Mitglieder rechtlich beraten dürfen.
  • Kann mich mein Rechtsberater im Mieterverein auch vor Gericht vertreten?
    Eine Vertretung vor Gericht ist rechtlich nur durch unsere Vertragsanwälte möglich.
  • Ist der Zugang zur Geschäftsstelle barrierefrei?
    Es stehen Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung, die barrierefrei zu erreichen sind.
  • Kann ich den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?
    Die Mietervereine sind keine gemeinnützigen Vereine, sondern Interessensvereinigungen. Deshalb sind die Vereinsbeiträge nicht von der Steuer absetzbar.

Sollten Sie Ihre Frage nicht beantwortet bekommen, so kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular oder innerhalb unserer Öffnungszeiten per Telefon.