Was tun, wenn das Wasser abgestellt werden soll?

Immer öfter erreichen uns Hilferufe von Mitgliedern, die einen Aushang der Mark E in ihrem Treppenhaus entdeckt haben, dass das Wasser zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt werden soll, weil die laufenden Kosten nicht gedeckt wurden. Viele wundern sich, haben sie doch immer ordnungsgemäß die Miete samt Nebenkosten überwiesen.
Die Mieter fürchten um Ihre Grundversorgung und fragen sich, ob sie gegen eine solche Androhung überhaupt etwas tun können. Die Mark E sagt ganz klar: Ja!
„Mietergemeinschaften haben die Möglichkeit, sich zu organisieren und durch Abtretung der Nettokaltmieten sowie des Nebenkostenanteils für die Allgemeinversorgung (Strom, Gas, Wasser) die Versorgung aufrechtzuerhalten. Die Zahlungen erfolgen weiterhin auf das bestehende Vertragskonto des Eigentümers – ein Vertragsverhältnis mit den Mietern wird nicht begründet. Diese Regelung ermöglicht es den Mietern, sich im Rahmen ihres Mietvertrags schadlos zu halten“, erklärt die Pressesprecherin Karen Herrmann.
Das bedeutet für die Mieterinnen und Mieter, sie müssen sich alle gemeinsam in der Hausgemeinschaft zusammenschließen und ein Schreiben an die Mark E richten. Der Mieterverein Hagen hat dafür eine Mustervorlage auf seine Homepage unter Service (/service) gestellt. Hier gibt es auch ein Anschreiben an den Vermieter, denn der muss natürlich auch über den Vorgang benachrichtigt werden.