Das Ziel 400.000 Wohnungen in diesem Jahr zu bauen, davon 100.000 öffentlich geförderte, wird die Bundesregierung definitiv nicht erreichen. Angesichts des immer dringender werdenden Themas, haben die Bundesregierung und die Länder Maßnahmen beschlossen, damit die Bilanz in den kommenden Jahren besser ausfällt, denn nicht nur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, also gestiegene Kosten für Baumaterialien, höhere Zinsen und fehlende Fachkräfte sind Ursache für dieses Dilemma. Auch der hohe Bürokratieaufwand und die langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozesse sind eine hohe Hürde. unter anderem soll sich das in Zukunft ändern:
Tatsächlich heißt der §246 e nun „Bau-Turbo-Norm“, eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch, bei der durch den Verzicht auf den Bebauungsplan Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen. Das führe wiederum auch zur Entlastung der Bauämter.
Bauanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren, wie es für private kleine Wohnhäuser oder Garagen üblich ist, sollen als genehmigt gelten, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Die Länder wollen das befristet bis 2026 bundeseinheitlich einführen.
Der Ausbau von Dachgeschossen für Wohnzwecke soll unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei und somit schneller und unkomplizierter werden. Das soll in den Landebauordnungen und in der Musterbauordung festgesetzt werden.
Und wer Wohnraum umbaut oder aufstockt, für den soll die Kfz-Stellplatzpflicht entfallen.