Zahlreiche Verbesserungen für Wohngeldempfänger und -empfängerinnen; mietrechtliche Regelungen weiterhin zwingend nötig
„Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet erhebliche Verbesserungen für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Melanie Weber-Moritz, in der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.
Das Wohngeld soll sich im Durchschnitt mehr als verdoppeln, und zwar von rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Zudem führt die geplante Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente zu einem höheren Wohngeld von 1,20 Euro je Quadratmeter Richtfläche, wodurch zukünftig die Heizkosten bei der Wohngeldberechnung aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sachgerecht berücksichtigt werden.
Die vom Deutschen Mieterbund lange geforderte und nun vorgesehene Klimakomponente erfolgt über einen Zuschlag auf die Miethöchstbeträge, so dass sich das Mietniveau – also die in der Wohngeldberechnung zu berücksichtigende Miete – um 40 ct/qm erhöht.
„Mit den geplanten Maßnahmen werden die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld angemessen von ihren energiebedingten Mehrkosten entlastet“, resümiert Dr. Weber-Moritz. „Ob die Ausweitung der Wohngeldhaushalte auf zwei Millionen und eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge ab dem 1. Januar 2023 umsetzbar sind, ist allerdings trotz der Reglungen zu einem beschleunigten Bezug zu bezweifeln. Hier sind nun die Kommunen gefragt, die Wohngeldstellen entsprechend mit Personal und Mitteln auszustatten, damit die Anspruchsberechtigten möglichst schnell zu den ihnen zustehenden Hilfen kommen.“
Zudem leiden nach Angaben des Deutschen Mieterbundes nicht nur die anvisierten zwei Millionen Haushalte unter hohen Wohnkosten, sondern rund die Hälfte aller Mieterinnen und Mieter in angespannten städtischen Wohnungsmärkten. „Auch diese Menschen müssen vor immer weiter steigenden Mieten und hohen Energiekosten geschützt werden. Wir brauchen daher unbedingt ein besseres Mietpreisrecht. Wohngeld kann mietrechtliche Regeln nicht ersetzen. Hier ist der Bundesjustizminister in der Pflicht, wenigstens die im Koalitionsvertrag vereinbarten mietrechtlichen Regeln endlich umzusetzen. Würde er die dramatische Lage auf dem Mietwohnungsmarkt und die realen Nöte der Mieterinnen und Mieter erkennen, müsste er den von uns geforderten zeitlich befristeten Mietenstopp zügig in die Wege leiten“, so Dr. Melanie Weber-Moritz.
Die Mietbelastung in deutschen Städten ist zu hoch – fast die Hälfte aller Mieterinnen und Mieter zahlte bereits vor der Corona-Krise mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für ihre Warmmiete und ist damit finanziell überlastet. Das entspricht mehr als 4,1 Millionen Haushalten, in denen rund 6,5 Millionen Menschen leben.
Gerade vor dem Hintergrund hoher Mieten und fehlender Wohnungen in den Ballungszentren leiden auch viele Haushalte mit mittlerem Einkommen unter einer hohen Wohnkostenbelastung. „Das zeigt, dass die mit der Reform geplante Erweiterung der Wohngeldhaushalte nicht ausreicht, um den von Wohnkosten überlasteten Haushalten flächendeckend und vollumfänglich zu helfen“, so Weber-Moritz. „Alle Mieterinnen und Mieter, die die hohen Energiekosten nicht mehr aus eigener Kraft zahlen können, brauchen zumindest für die Dauer der Energiekrise staatliche Unterstützung in Form von dauerhaften Heizkostenzuschüssen. Zudem brauchen wir dringend einen zeitlich befristeten Mietenstopp, eine funktionierende Mietpreisbremse, die Ahndung von Wuchermieten und das Verbot des Abschlusses von Indexmietverträgen sowie deren Kappung im Bestand.“ (dmb)