Es waren die schwersten Überschwemmungen, die man in NRW bisher gesehen hat. Unerwartet schwollen kleine Bäche zu reißenden Flüssen an und fluteten Häuser, rissen nicht nur Autos, sondern ganze Existenzen fort. Zurück bleiben Wasser und Schlamm im Keller oder in der Wohnung. Doch wer zahlt jetzt eigentlich für den Schaden?
Der Vermieter ist zuständig für die Beseitigung von Schäden, die am Objekt eingetreten sind. Auch für das Abpumpen des Wassers und die Beseitigung von Schlamm aus den Kellern und der Wohnung ist der Vermieter verantwortlich, genauso wie für die Trockenlegung der Wohnung.
Ob hierfür die Gebäudeversicherung eintritt hängt entscheidend davon ab, ob auch sogenannte Elementarschäden mitversichert sind. Ohne eine solche Versicherungserweiterung wird die Versicherung nicht eintrittspflichtig sein.
Für sämtliche Schäden, die an den Einrichtungsgegenständen und dem Mobiliar entstanden sind, sind zunächst die Mieter selbst ersatzpflichtig, da diese auf höherer Gewalt beruhen und dem Vermieter hieran kein Verschulden trifft. Deshalb bestehen hier keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter.
Vom Grundsatz her ist die Hausratversicherung der Mieter eintrittspflichtig, soweit eine solche besteht. Wie bei der Gebäudeversicherung ist es jedoch erforderlich, dass eine Erweiterung auf sogenannte Elementarschäden besteht. Wurde diese nicht abgeschlossen, besteht für derartige Schäden kein Hochwasserschutz. Der Mieter bleibt also auf seinen Kosten sitzen!
Dann besteht nur noch die Möglichkeit, sich an öffentliche Stellen zu wenden, insbesondere die Städte und Gemeinden, um von dort aus die Möglichkeit zu haben, auf öffentliche Mittel zuzugreifen, die zwischenzeitlich in Aussicht gestellt worden sind.
Der Deutsche Mieterbund hat eine Hotline geschaltet. Unter der Telefonnummer 030 – 2000 911 99 erhalten Mieterinnen und Mieter kostenlose Informationen zu allen Mietrechtsfragen rund um die Hochwasserkatastrophe.