Mieterbund begrüßt Kappung der Kosten für Heizungsaustausch und kritisiert zu geringe Förderkulisse
Der Deutsche Bundestag hat das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, für Mieterinnen und Mieter bringt es Licht und Schatten: „Wir begrüßen, dass nach einer monatelangen Hängepartie das Heizungsgesetz endlich verabschiedet ist. Die Umlage der Kosten auf die Mieter wird beim Heizungsaustausch durch die neue Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent stärker eingegrenzt, kann aber wie bisher durch weitere Investitionen in das Gebäude auf bis zu 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Das ist deutlich zu viel vor dem Hintergrund, dass mehr als 7 Mio. Mieterinnen und Mieter in diesem Land in einer angespannten Wohnkostensituation leben“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Das GEG sieht zudem die Einführung einer zweiten und höheren Modernisierungsumlage vor. „Die weitere Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten halten wir für überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“, so Siebenkotten. Zielführend für eine sozialverträgliche Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbereich ist eine Abschaffung, mindestens aber eine Absenkung der Modernisierungsumlage. Denn die Mieterhöhung nach §559 BGB erfolgt rein kostenbasiert, ist an keine Anforderungen an die Höhe der erzielten Energieeinsparung gebunden und es gibt keine Anreize für Vermieter und Vermieterinnen kostensenkende Fördermittel in Anspruch zu nehmen, da diese die umlagefähigen Kosten auf die Mieter und Mieterinnen reduzieren.
Dagegen begrüßt der Deutsche Mieterbund ausdrücklich, dass für Mieter der Einwand einer wirtschaftlichen Härte beim Heizungstausch zukünftig immer möglich sein soll. Außerdem ist positiv zu vermerken, dass Mieterhöhungen durch Heizungsaustausch bei Indexmieten immer ausgeschlossen sein sollen.
Der Deutsche Mieterbund kritisiert deutlich die Streichung des § 71o Absatz 1, welcher die Höhe der umlegbaren Brennstoffkosten von Wasserstoffheizungen auf Mieter und Mieterinnen begrenzt hätte. Ohne diesen Absatz drohen Mietern hohe Energiekosten, wenn teure Energieträger wie Wasserstoff eingesetzt werden. Der Deutsche Mieterbund fordert die Wiederaufnahme des Paragraphen in das Gesetz oder eine alternative Schutzregelung.
Der Deutsche Mieterbund hat zudem in seiner Stellungnahme zur Förderkulisse, welche nicht im GEG geregelt ist, die systematische Benachteiligung des Mietwohnsektors kritisiert. So soll die neue Grundförderung für den Heizungstausch von 30 Prozent der Investitionskosten auch für den vermieteten Bereich gelten, die weiteren Boni wie der sog. Geschwindigkeitsbonus i.H.v. 20 % und der sog. Einkommensbonus i.H.v. 30 % aber nur für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen. „Der Deutsche Mieterbund fordert eine höhere Förderung im Mietwohnungssektor und eine grundsätzliche sozialere Ausrichtung. Dies ist dringend erforderlich, insbesondere für die fast 12 Mio. Mieterhaushalte, die zu den unteren drei Einkommensklassen gehören“, fordert Siebenkotten. (dmb)