DMB: Ampel muss Empfehlungen jetzt schnell umsetzen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat sich in der Experten-Kommission Gas und Wärme erfolgreich für die Interessen der betroffenen Mieterinnen und Mieter eingesetzt. Die Ergebnisse liegen nun mit dem Abschlussbericht vor: „Mieterinnen und Mieter sollen vor hohen Energiepreisen und Energiesperren, Kündigungen und sogar Modernisierungsmieterhöhungen geschützt werden, das sind elementare Verbesserungen für mehr Mieterschutz in diesem Land“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Wir haben uns insbesondere dafür eingesetzt, dass ein Sofort-Hilfsfonds eingerichtet wird, der rückwirkend bis zum 1. Januar 2022 hohe Preissteigungen für Mieterinnen und Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten auffängt und zwar unabhängig von der Art des Energieträgers. Damit werden auch die hohen Kosten, z. B. für Heizöl und Pellets, erfasst“, kommentiert Siebenkotten.
Die Kommission hatte bereits in ihrem Zwischenbericht eine einmalige Entlastung für alle Gas- und Fernwärmekunden im Dezember 2022 vorgeschlagen, die der Abschlagszahlung im September 2022 entspricht. Die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse soll für Haushalte zum 1. März 2023 in Kraft treten und für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs einen maximalen Brutto-Arbeitspreis von 12 ct/kWh für Gas und 9,5 ct/kWh für Fernwärme garantieren. Die einmalige Entlastung im Dezember 2022 wird die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter erst im Laufe des Jahres 2023 erreichen, wenn diese mit der Betriebskostenabrechnung verrechnet wird. Die Gaspreisbremse wirkt jedoch spätestens ab März 2023 durch verminderte Abschläge und 2024 durch die Reduzierung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023. „Daher ist die rasche Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts und damit die zeitnahe Reduzierung der Nebenkostenvorauszahlungen für viele Mieterinnen und Mieter enorm wichtig. Eine schnelle und gründliche Umsetzung durch die Bundesregierung ist jetzt entscheidend, damit niemand diesen Winter Angst haben muss, seine Wohnung zu verlieren oder Gas und Strom abgestellt zu bekommen“, so Lukas Siebenkotten. (dmb)